Zweck der Registrierung

Was nützt die Regelung einer Vorsorgeangelegenheit, wenn Sie im Ernstfall nicht bekannt wird?

Die Regelung von Vorsorgeangelegenheiten erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn die entsprechenden Stellen im Ernstfall davon Kenntnis erlangen. Aus diesem Grund ist die Registrierung jeder Vorsorgeangelegenheit im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer so wichtig. Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte können schnell feststellen, welche Regelungen der Vorsorgende getroffen hat. Das Zentrale Vorsorgeregister dient damit einerseits der Stärkung des Selbstbestimmungsrechts jedes Bürgers und andererseits der Effizienz der Justiz. Die Stiftung Warentest (Das Vorsorge-Set, 4. Auflage, S. 35) empfiehlt daher: ‚Jeder, der seine rechtliche Vorsorge regelt, sollte seine Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren."

Wenn eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann, dann bestellt das Betreuungsgericht für sie einen Betreuer. Das gilt nur dann nicht, wenn die betroffene Person einen Vorsorgebevollmächtigten benannt hat, der ihre Angelegenheiten ebenso gut besorgen kann wie ein Betreuer. So sieht es das Gesetz in Deutschland vor.

Viele Menschen möchten verhindern, dass im Ernstfall eine Betreuung für sie angeordnet wird. Sie möchten vielmehr, dass sich ein naher Verwandter oder eine sonstige Vertrauensperson im Ernstfall um ihre Angelegenheiten kümmert. Zu diesem Zweck bevollmächtigen sie diese Person für den Vorsorgefall.

Eine Vorsorgevollmacht kann ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn sie im Ernstfall gefunden wird. Woher soll aber ein Betreuungsgericht wissen, dass eine Vorsorgevollmacht existiert? Regelmäßig fehlen den Betreuungsgerichten Anhaltspunkte dafür, dass es einen Vorsorgebevollmächtigten gibt. Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und durch Einführung des Zentralen Vorsorgeregisters gelöst.

Seit dem 1. Januar 2023 können auch behandelnde Ärzte das Zentrale Vorsorgeregister abrufen, wenn der Patient nicht ansprechbar und eine Entscheidung über eine dringende medizinische Behandlung erforderlich ist. Der Arzt kann dadurch z.B. mit einer registrierten Vertrauensperson in Kontakt treten oder feststellen, ob er in dem konkreten Fall von einer Ehegattennotvertretung ausgehen darf.

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