Zulassung als Vielmelder

Profitieren Sie als Vielmelder von Verfahrens- und Gebührenvergünstigungen

Gehört es zu Ihrer beruflichen Tätigkeit, Vorsorgeangelegenheiten im Zentralen Vorsorgeregister zu registrieren? Sind Sie beispielsweise Rechtsanwalt mit einem Schwerpunkt im Vorsorgerecht? Oder vertreten Sie eine Einrichtung, deren satzungsgemäße oder gesetzliche Tätigkeit die Registrierung von Vorsorgeangelegenheiten im Zentralen Vorsorgeregister umfasst (z.B. Betreuungsvereine oder Betreuungsbehörden)? Dann erfüllen Sie die Voraussetzungen, um für sich beziehungsweise Ihre Einrichtung beim Zentralen Vorsorgeregister die Zulassung als Vielmelder zu beantragen und von den damit verbundenen Gebührenvergünstigungen und Verfahrensvorteilen zu profitieren.

Der Antrag auf Registrierung als Vielmelder ist kostenfrei.

  • Füllen Sie den Antrag auf Registrierung als Vielmelder aus.

  • Schicken Sie diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin.

  • Wir werden uns daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen.

  • Nach Ihrer Registrierung als Vielmelder erhalten Sie einen Benutzernamen nebst Kennwort für den Zugang zum Online-Bereich des Zentralen Vorsorgeregisters.

Weitere Informationen zur Zulassung als Vielmelder finden Sie auf unserer Onlinehilfe.

Für Notare und Notariatsverwalter wird die Einrichtung des Benutzerkontos von der zuständigen Landesnotarkammer veranlasst. Eine Registrierung als Vielmelder ist daneben nicht erforderlich.

Privatpersonen und Notarvertreter werden nicht als Vielmelder beim Zentralen Vorsorgeregister zugelassen.

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