Privatpersonen
Registrierungen im Zentralen Vorsorgeregister können auch von Privatpersonen beantragt werden.
Registrieren Sie Ihre Vorsorgeangelegenheiten schnell, einfach und kostengünstig im Zentralen Vorsorgeregister. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Zugang. Alternativ können Sie auch einen schriftlichen Antrag stellen.
Mehr erfahrenMit unserem Benutzerkonto ist Schluss mit Papierkrieg. Verwalten Sie Ihre Registrierung einfach und bequem online. Über Ihr Benutzerkonto können Sie uns online Änderungen oder den Widerruf mitteilen oder die Löschung Ihrer Registrierung beantragen.
Mehr erfahren Sind Sie Vertrauensperson?Das Zentrale Vorsorgeregister benachrichtigt alle Personen, die als Bevollmächtigte oder vorgeschlagene Betreuer registriert werden, dass ihre Daten im Zentralen Vorsorgeregister gespeichert wurden. Es empfiehlt sich, Vertrauenspersonen frühzeitig in die Planungen zur Vorsorge einzubeziehen.
Mehr erfahrenDas Zentrale Vorsorgeregister dient dazu, Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte über das Vorhandensein von Vorsorgeangelegenheiten zu informieren. Dadurch werden überflüssige Betreuungen im Interesse der Vorsorgenden vermieden und die schnelle Auffindbarkeit von Vorsorgeverfügungen im Notfall gewährleistet.
Mehr erfahrenBetreuungsgerichte und behandelnde Ärzte können das Zentrale Vorsorgeregister nach Registrierungen durchsuchen. Die Registrierung ersetzt hingegen nicht die Errichtung einer Vorsorgeverfügung. Nur wenn bereits eine Vorsorgeangelegenheit geregelt wurde, macht eine Registrierung Sinn.
Mehr erfahrenIm Zentralen Vorsorgeregister wird der typisierte Inhalt der Vorsorgeverfügung gespeichert. Dazu gehören Angaben zum Inhalt der Vorsorgeverfügung sowie personenbezogene Daten des Vorsorgenden (Vollmachtgeber, Ersteller einer Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung oder Widersprechender eines Ehegattennotvertretungsrechts) und der Vertrauenspersonen (Bevollmächtigte sowie vorgeschlagene Betreuer).
Mehr erfahrenDie Registrierung löst eine Gebühr aus. Die Registrierungsgebühr fällt einmalig für die dauerhafte Speicherung der Vorsorgeangelegenheiten an und umfasst auch die Kosten der Beauskunftung der Betreuungsgerichte und der Ärzte. Das Zentrale Vorsorgeregister dient nicht gewerblichen Zwecken und ist daher nicht auf Gewinnerzielung angelegt.
Mehr erfahrenIn der täglichen Praxis begegnen uns immer wieder bestimmte Irrtümer über die Funktionsweise des Zentralen Vorsorgeregisters. Erfahren Sie hier, welche Irrtümer das sind, um Fehler bei der Registrierung zu vermeiden.
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