Änderung von Kontaktdaten
Falls sich zwischenzeitlich Ihre Kontaktdaten oder die im Register eingetragene Anschrift Ihrer Vertrauensperson(en) geändert haben, sollten Sie diese der Bundesnotarkammer mitteilen. Nur so bleibt das Zentrale Vorsorgeregister immer aktuell und kann im Fall des Falles seinen Nutzen optimal entfalten.
Die Mitteilung kann nur der Inhaber der Registereintragung veranlassen, also die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber. Sie muss schriftlich erfolgen. Bitte verwenden Sie dafür das Meldeformular K und schicken dieses ausgefüllt an die Bundesnotarkammer.
Änderung von Kontaktdaten durch Privatpersonen
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FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Vorsorgeregisters.
Glossar
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wichtigen Begriffen.
Service-Team
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns: info@vorsorgeregister.de
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