Glossar
Schenkungen
Schenkungen sind dem rechtlichen Betreuer – mit engen Ausnahmen – grundsätzlich verboten. Ein Vorsorgebevollmächtigter kann hingegen in der Vollmacht auch ermächtigt werden, unentgeltlich über Vermögensgegenstände (z. B. Sparguthaben und – mit notarieller Vollmacht – Grundbesitz) des Vollmachtgebers zu verfügen.
Seelische Behinderungen
Dies sind bleibende psychische Beeinträchtigungen, die als Folge von psychischen Erkrankungen entstanden sind. Auch die geistigen Auswirkungen des Altersabbaus werden hierzu gerechnet.
Service-Hotline
Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist per E-Mail unter info@vorsorgeregister.de und montags bis donnerstags von 7:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 7:00 bis 13:00 Uhr telefonisch unter der aus dem deutschen Festnetz gebührenfreien Nummer 0800 35 50 500 erreichbar.
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FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Vorsorgeregisters.
Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu
wichtigen Begriffen.
Service-Team
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns: info@vorsorgeregister.de
Telefon:0800 - 35 50 500 (gebührenfrei) Mo-Do:7:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag:7:00 Uhr bis 13:00 Uhr