Beratung
Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen sind komplizierte Rechtsinstitute, bei deren Ausgestaltung unbedingt rechtlicher Expertenrat in Anspruch genommen werden sollte. Dieses Glossar kann eine rechtliche Beratung durch Experten, wie insbesondere Notare und Notarinnen bzw. Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen, nicht ersetzen. Diese können aufgrund ihrer umfassenden juristischen Ausbildung bei einfachen bis komplexen Fragestellungen ganzheitlich rechtlich beraten.
Zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen können auch Betreuungsbehörden beraten. Im Einzelfall können zu Vorsorgevollmachten auch anerkannte Betreuungsvereine beraten.
Zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen können auch Betreuungsbehörden beraten. Im Einzelfall können zu Vorsorgevollmachten auch anerkannte Betreuungsvereine beraten.
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