Meldeformulare in italienischer Sprache
Verfahrenssprache ist die deutsche Sprache. Die Formulare für Privatpersonen zur Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer werden deshalb nur bearbeitet, wenn sie in deutscher Sprache ausgefüllt sind und auch keine fremdsprachigen Hinweise oder Zusätze enthalten. Deshalb bitten wir Sie, alle Formulare nur in Deutsch auszufüllen.
Bitte beachten Sie: Die Formulare sind mit Hilfe einer aktuellen Version des Adobe Readers am Bildschirm ausfüllbar.
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