Besondere Funktionen

- Es ist Ihnen möglich, eine Registrierung, die nicht von Ihnen beantragt wurde, zu ändern bzw. zu einer solchen Registrierung einen Widerruf zu melden. Dies ist vor allem relevant, wenn sich Adressdaten oder Familiennamen geändert haben. Notare und Notariatsverwalter finden in unserer Onlinhilfe ausführliche Informationen zur Registrierung von Drittänderungen und Drittwiderrufen. Ebenfalls finden Rechtsanwälte, Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden in der Onhlinhilfe Informationen zur Registrierung von Drittänderungen und Drittwiderrufen.   

- Sofern sich der Widerruf nur auf einzelne von mehreren registrierten Vertrauenspersonen (Bevollmächtigten bzw. vorgeschlagenen Betreuern) bezieht, ist die Beantragung eines teilweisen Widerrufs sinnvoll. Notare und Notariatsverwalter finden in unserer Onlinhilfe Informationen zum teilweisen Widerruf ​​​​​​. Ebenfalls finden Rechtsanwälte, Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden in der Onhlinhilfe Informationen zur Registrierung des teilweisen Widerrufs.    

- Es ist nunmehr möglich, auch isolierte Patientenverfügungen als solche zu registrieren.

- Hinzugekommen ist die Möglichkeit der Registrierung eines Ehegattenwiderspruchs.

- Auf unsere Onlinehilfe gelangen Sie auch über die ZVR-Anwendung unter dem Menüpunkt „Hilfe“.

- Das Zentrale Vorsorgeregister verfügt über folgendes elektronisches Behördenpostfach zur sicheren EGVP-Kommunikation: DE.Justiz.48774d99-400d-4c07-a9c6-c54223fd345d.00b9.

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