Wie kann ich vorsorgen, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann?
Falls Sie niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, wird das Betreuungsgericht im Bedarfsfall für Sie eine gesetzliche Betreuerin oder einen gesetzlichen Betreuer bestellen, der dann alle Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Vermögen und Ihrer Gesundheitsfürsorge entscheidet.
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