Benötige ich bei Vorlage der Vorsorgevollmacht auch den gültigen Personalausweis des Vollmachtgebers?
Sie ermächtigt zur Vornahme der in der Vollmacht bezeichneten Handlungen und Rechtsgeschäfte. Durch die notarielle Beurkundung ist die Identität des Vollmachtgebers amtlich festgestellt und dokumentiert. Weiterer Nachweise bedarf es nicht. Manche Notare fügen der Vollmacht eine notariell beglaubigte Abschrift des Personaldokuments des Vollmachtgebers bei – zwingend ist dieses Vorgehen aber nicht.
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